fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig?

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  • #64618
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Ab 1.1.2010 sind Entgelte für freie DN Lohnnebenkostenpflichtig.
    Der Beitrag für die betriebliche Fürsorgekasse (ex MVK) für freie Dienstnehmer könnte man:
    1. als gesetzlichen Arbeitgeberbeitrag – wie Sozialversicherung – oder,
    2. als Entgelt – wie Zukunftssicherung – LOHNNEBENKOSTENPFLICHTIG sehen.

    Die Meinungen:
    bei normalen Dienstnehmern sind die BV-Beiträge nicht LNK-pflichtig, deshalb auch nicht bei freien DN, bzw.
    die BV-Beiträge sind Entgelt…. und deshalb pflichtig.

    M.E. sollten die BV-Beiträge, wie bei den normalen DN, LNK frei abgerechnet werden.
    Ist Euch etwas anderes bekannt, oder könnte es eine Konstellation geben, bei anderen Personen geben, bei der die BV-Beiträge DB-, DZ- und KommSt pflichtig sind?

    schönes Wochenende!
    Martin

    #71236
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Also, ich tendiere auch eindeutig zu LNK-frei.

    Schönes Wochenende und

    LG

    #71237
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Ich werde die BV (MV) Beiträge Lohnnebenkostenfrei lassen.
    Nur: Z.B. LSt RL 668 spricht nur von LNK Freiheit für Pflichtbeiträge zur SOZIALVERSICHERUNG.

    LSt RL, Rzl 668:
    Vom Arbeitgeber übernommene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitslohn, beim Arbeitnehmer allerdings Werbungskosten. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer ebenso wie andere den Arbeitgeber treffende Lohnnebenkosten (zB Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) keinen Arbeitslohn dar.

    Und da haben wir wieder den Widerspruch. 😉 wenn wir die BV Beiträge nicht als SV-Beiträge sondern als Entgelt sehen.
    Die Abfertigung (alt) bei Auszahlung, wird in eine laufende ( Abf.-NEU – mit Zahlungsumweg über die BV-Kasse) Zahlung umgewandelt. Ich denke an „Sachbezug BV-Beiträge“. Und da könnten wir noch eine Vielfalt an Steuermöglichkeiten andenken.

    Ich glaube wir sollten diesen Beitrag vom Forum löschen um den Finanzminister auf andere Gedanken kommen zu lassen. :))

    Schönes Wochenende!

    #71244
    Roland
    Teilnehmer

    Lieber Martin!

    Das sehe ich auch so! 😉

    Schöne (Rest-)Arbeitswoche und ganz

    liebe Grüße

    #71550
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    eigentlich bin ich jetzt gang schön verunsichert. Wenn ich dem Lohnupdate von BMD folge, müsste ich eine Scheinaufrollung machen, um ab 1.1.2010 die BV-Beiträge LNK-pflichtig zu stellen. Wie soll ich mich verhalten? Was kann man empfehlen?

    LG
    Brigitte

    #71555
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Die Finanzverwaltung bejaht tatsächlich die DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht der BV-Beiträge des freien DN.
    Daher vermutlich das Update.
    Nur sind wir (und damit meine ich auch sehr prominente TrainerkollegInnen) der Meinung, dass das absolut nicht stimmen kann.
    Denn wenn man die Pflichtigkeit der BV-Beiträge bejaht, müsste man konsequenterweise auch den „normalen“ Dienstgeberanteil zur SV als lohnnebenkostenpflichtigen Vorteil definieren, und das ist bekanntlich nicht der Fall.

    LG

    #71567
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    würdest du meinen, ich sollte die Info von BMD ignorieren und warten ob die Herrschaften noch zur Besinnung kommen?

    LG
    Brigitte

    #71573
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Gute Frage, ich möchte dich da nicht in irgendwas hineinhetzen, aber meine Antwort wäre „Ja“.

    LG

    #71577
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Einschätzung.

    Einen schönen Tag noch.

    LG
    Brigitte

    #71661
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen!

    Da es unterschiedliche Rechtsansichten gibt (siehe meine Postings vom Jänner), stellt die PV-Software BMD es dem User frei, wie man die Lohnnebenkosten für die BV Beiträge abrechnet.
    Hoffentlich gibt es bis zum 31.12.2010 eine gesicherte Rechtsmeinung damit event. noch aufgerollt werden kann.
    @ Pröll Josef: Werden die BV-Beiträge für die „normalen“ Dienstnehmer auch pflichtig bei DB, DZ und KommSt??

    lg ein verunsicherter
    Martin

    Auszug aus dem BMD Newsletter vom 17.5.2010:

    Lohn: Freie Dienstnehmer – Berechnung Kommst/DB/DZ
    Da es derzeit divergierende Rechtsansichten im Bereich der Kommst/DB/DZ-Pflicht für freie Dienstnehmer gibt, bieten wir nun die Möglichkeit an, die Berechnung selbst zu steuern.

    Dazu werden zwei neue Parameter im Programm LV317 zur Verfügung gestellt:

    Parameter 4 = Kommst/DB/DZ (Erwachsenenbildung)
    1- sofort rechnen (Standardeinstellung)
    2- Aufwandspauschale überschritten
    Bei Ausprägung „2“ wird erst nach Überschreiten der Aufwandspauschale (€ 3.226,68 im Halbjahr) rückwirkend Kommst/DB/DZ berechnet und die Vormonate aufgerollt.

    Parameter 5 = BV-Beitrag bei Freie DN
    1- erhöht Kommst/DB/DZ- Bgml (Standardeinstellung)
    2- erhöht nicht Kommst/DB/DZ- Bmgl
    Bei Ausprägung „2“ wird die Bemessungsgrundlage von Kommst/DB/DZ nicht um den Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse erhöht.

    Hinweis: Damit diese Änderungen rückwirkend mit 1.1.2010 gerechnet werden, muss unbedingt eine Scheinaufrollung durchgeführt werden.
    (Diese erfolgt über das Programm LV068 „Bruttoerfassung“ mit der Funktion „F9“ im Feld Person unter der Auswahl 7 „Scheinaufrollung“.)

    Die Verwaltung der Parametereinstellungen für Programm LV317 erfolgt über das Programm LV040 (Firmen-Stammverwaltung).
    Klientenspezifische Einstellung: Programmpunkt 1, Schirm 4, Feld 4
    Globale Einstellung: Programmpunkt 7, Schirm 1, Feld 7

    #71664
    Roland
    Teilnehmer

    Lieber Martin!

    Tja, vielleicht sollten wir es ja wirklich mal direkt im BMF versuchen …

    Habe übrigens in der Vorwoche eine Aufforderung bekommen, Umsatzsteuervoranmeldungen für Jänner und Februar (nachträglich) zu erbringen, obwohl mein Umsatz nie und nimmer über 100.000,– Euro liegt.
    Heute war ich am Finanzamt, die sind gerade dabei, Schadensbegrenzung zu betreiben … hi hi 😉

    LG

    #72214
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich wollte mich nur vergewissern, dass ich am letzten Stand der Gesetzgebung bin:
    BV-Beitrag des freien DN – Kommst frei, DB und DZ pflichtig. Bitte um kurze Rückmeldung. DANKE

    LG
    Brigitte

    #72218
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Nein, frei in allen Abgaben.
    Siehe dazu auch ein brandaktueller Beitrag in der PV-Info Dezember!

    LG

    #72221
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    hab mir fast gedacht, dass es so ist – nur eine kleine Unsicherheit. Wenigstens brauche ich keine Aufrollung machen, da ich deiner Intuition gefolgt bin und den BV nichtpflichtig gerechnet habe. DANKE!

    LG
    Brigitte

    #72222
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Brigitte!

    Boah, da habe ich aber Glück gehabt!

    LG

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