Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig?
- Dieses Thema hat 14 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren, 10 Monaten von Roland aktualisiert.
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16. Januar 2010 um 9:33 Uhr #64618MartinTeilnehmer
Liebe KollegInnen!
Ab 1.1.2010 sind Entgelte für freie DN Lohnnebenkostenpflichtig.
Der Beitrag für die betriebliche Fürsorgekasse (ex MVK) für freie Dienstnehmer könnte man:
1. als gesetzlichen Arbeitgeberbeitrag – wie Sozialversicherung – oder,
2. als Entgelt – wie Zukunftssicherung – LOHNNEBENKOSTENPFLICHTIG sehen.Die Meinungen:
bei normalen Dienstnehmern sind die BV-Beiträge nicht LNK-pflichtig, deshalb auch nicht bei freien DN, bzw.
die BV-Beiträge sind Entgelt…. und deshalb pflichtig.M.E. sollten die BV-Beiträge, wie bei den normalen DN, LNK frei abgerechnet werden.
Ist Euch etwas anderes bekannt, oder könnte es eine Konstellation geben, bei anderen Personen geben, bei der die BV-Beiträge DB-, DZ- und KommSt pflichtig sind?schönes Wochenende!
Martin16. Januar 2010 um 21:32 Uhr #71236RolandTeilnehmerHallo Martin!
Also, ich tendiere auch eindeutig zu LNK-frei.
Schönes Wochenende und
LG
17. Januar 2010 um 13:07 Uhr #71237MartinTeilnehmerHallo Roland!
Ich werde die BV (MV) Beiträge Lohnnebenkostenfrei lassen.
Nur: Z.B. LSt RL 668 spricht nur von LNK Freiheit für Pflichtbeiträge zur SOZIALVERSICHERUNG.LSt RL, Rzl 668:
Vom Arbeitgeber übernommene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitslohn, beim Arbeitnehmer allerdings Werbungskosten. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer ebenso wie andere den Arbeitgeber treffende Lohnnebenkosten (zB Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) keinen Arbeitslohn dar.Und da haben wir wieder den Widerspruch. 😉 wenn wir die BV Beiträge nicht als SV-Beiträge sondern als Entgelt sehen.
Die Abfertigung (alt) bei Auszahlung, wird in eine laufende ( Abf.-NEU – mit Zahlungsumweg über die BV-Kasse) Zahlung umgewandelt. Ich denke an „Sachbezug BV-Beiträge“. Und da könnten wir noch eine Vielfalt an Steuermöglichkeiten andenken.Ich glaube wir sollten diesen Beitrag vom Forum löschen um den Finanzminister auf andere Gedanken kommen zu lassen. :))
Schönes Wochenende!
18. Januar 2010 um 21:59 Uhr #71244RolandTeilnehmerLieber Martin!
Das sehe ich auch so! 😉
Schöne (Rest-)Arbeitswoche und ganz
liebe Grüße
22. April 2010 um 11:33 Uhr #71550brigitteTeilnehmerHallo,
eigentlich bin ich jetzt gang schön verunsichert. Wenn ich dem Lohnupdate von BMD folge, müsste ich eine Scheinaufrollung machen, um ab 1.1.2010 die BV-Beiträge LNK-pflichtig zu stellen. Wie soll ich mich verhalten? Was kann man empfehlen?
LG
Brigitte23. April 2010 um 23:34 Uhr #71555RolandTeilnehmerHallo Brigitte!
Die Finanzverwaltung bejaht tatsächlich die DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht der BV-Beiträge des freien DN.
Daher vermutlich das Update.
Nur sind wir (und damit meine ich auch sehr prominente TrainerkollegInnen) der Meinung, dass das absolut nicht stimmen kann.
Denn wenn man die Pflichtigkeit der BV-Beiträge bejaht, müsste man konsequenterweise auch den „normalen“ Dienstgeberanteil zur SV als lohnnebenkostenpflichtigen Vorteil definieren, und das ist bekanntlich nicht der Fall.LG
28. April 2010 um 10:08 Uhr #71567brigitteTeilnehmerHallo Roland,
würdest du meinen, ich sollte die Info von BMD ignorieren und warten ob die Herrschaften noch zur Besinnung kommen?
LG
Brigitte29. April 2010 um 23:57 Uhr #71573RolandTeilnehmerHallo Brigitte!
Gute Frage, ich möchte dich da nicht in irgendwas hineinhetzen, aber meine Antwort wäre „Ja“.
LG
30. April 2010 um 10:42 Uhr #71577brigitteTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Einschätzung.
Einen schönen Tag noch.
LG
Brigitte20. Mai 2010 um 21:38 Uhr #71661MartinTeilnehmerLiebe Kollegen!
Da es unterschiedliche Rechtsansichten gibt (siehe meine Postings vom Jänner), stellt die PV-Software BMD es dem User frei, wie man die Lohnnebenkosten für die BV Beiträge abrechnet.
Hoffentlich gibt es bis zum 31.12.2010 eine gesicherte Rechtsmeinung damit event. noch aufgerollt werden kann.
@ Pröll Josef: Werden die BV-Beiträge für die „normalen“ Dienstnehmer auch pflichtig bei DB, DZ und KommSt??lg ein verunsicherter
MartinAuszug aus dem BMD Newsletter vom 17.5.2010:
Lohn: Freie Dienstnehmer – Berechnung Kommst/DB/DZ
Da es derzeit divergierende Rechtsansichten im Bereich der Kommst/DB/DZ-Pflicht für freie Dienstnehmer gibt, bieten wir nun die Möglichkeit an, die Berechnung selbst zu steuern.Dazu werden zwei neue Parameter im Programm LV317 zur Verfügung gestellt:
Parameter 4 = Kommst/DB/DZ (Erwachsenenbildung)
1- sofort rechnen (Standardeinstellung)
2- Aufwandspauschale überschritten
Bei Ausprägung „2“ wird erst nach Überschreiten der Aufwandspauschale (€ 3.226,68 im Halbjahr) rückwirkend Kommst/DB/DZ berechnet und die Vormonate aufgerollt.Parameter 5 = BV-Beitrag bei Freie DN
1- erhöht Kommst/DB/DZ- Bgml (Standardeinstellung)
2- erhöht nicht Kommst/DB/DZ- Bmgl
Bei Ausprägung „2“ wird die Bemessungsgrundlage von Kommst/DB/DZ nicht um den Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse erhöht.Hinweis: Damit diese Änderungen rückwirkend mit 1.1.2010 gerechnet werden, muss unbedingt eine Scheinaufrollung durchgeführt werden.
(Diese erfolgt über das Programm LV068 „Bruttoerfassung“ mit der Funktion „F9“ im Feld Person unter der Auswahl 7 „Scheinaufrollung“.)Die Verwaltung der Parametereinstellungen für Programm LV317 erfolgt über das Programm LV040 (Firmen-Stammverwaltung).
Klientenspezifische Einstellung: Programmpunkt 1, Schirm 4, Feld 4
Globale Einstellung: Programmpunkt 7, Schirm 1, Feld 721. Mai 2010 um 0:14 Uhr #71664RolandTeilnehmerLieber Martin!
Tja, vielleicht sollten wir es ja wirklich mal direkt im BMF versuchen …
Habe übrigens in der Vorwoche eine Aufforderung bekommen, Umsatzsteuervoranmeldungen für Jänner und Februar (nachträglich) zu erbringen, obwohl mein Umsatz nie und nimmer über 100.000,– Euro liegt.
Heute war ich am Finanzamt, die sind gerade dabei, Schadensbegrenzung zu betreiben … hi hi 😉LG
13. Dezember 2010 um 8:40 Uhr #72214brigitteTeilnehmerHallo,
ich wollte mich nur vergewissern, dass ich am letzten Stand der Gesetzgebung bin:
BV-Beitrag des freien DN – Kommst frei, DB und DZ pflichtig. Bitte um kurze Rückmeldung. DANKELG
Brigitte14. Dezember 2010 um 23:44 Uhr #72218RolandTeilnehmerHallo Brigitte!
Nein, frei in allen Abgaben.
Siehe dazu auch ein brandaktueller Beitrag in der PV-Info Dezember!LG
15. Dezember 2010 um 9:01 Uhr #72221brigitteTeilnehmerHallo Roland,
hab mir fast gedacht, dass es so ist – nur eine kleine Unsicherheit. Wenigstens brauche ich keine Aufrollung machen, da ich deiner Intuition gefolgt bin und den BV nichtpflichtig gerechnet habe. DANKE!
LG
Brigitte16. Dezember 2010 um 10:10 Uhr #72222RolandTeilnehmerLiebe Brigitte!
Boah, da habe ich aber Glück gehabt!
LG
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