Re:Re: fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig?

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#71661
Martin
Teilnehmer

Liebe Kollegen!

Da es unterschiedliche Rechtsansichten gibt (siehe meine Postings vom Jänner), stellt die PV-Software BMD es dem User frei, wie man die Lohnnebenkosten für die BV Beiträge abrechnet.
Hoffentlich gibt es bis zum 31.12.2010 eine gesicherte Rechtsmeinung damit event. noch aufgerollt werden kann.
@ Pröll Josef: Werden die BV-Beiträge für die „normalen“ Dienstnehmer auch pflichtig bei DB, DZ und KommSt??

lg ein verunsicherter
Martin

Auszug aus dem BMD Newsletter vom 17.5.2010:

Lohn: Freie Dienstnehmer – Berechnung Kommst/DB/DZ
Da es derzeit divergierende Rechtsansichten im Bereich der Kommst/DB/DZ-Pflicht für freie Dienstnehmer gibt, bieten wir nun die Möglichkeit an, die Berechnung selbst zu steuern.

Dazu werden zwei neue Parameter im Programm LV317 zur Verfügung gestellt:

Parameter 4 = Kommst/DB/DZ (Erwachsenenbildung)
1- sofort rechnen (Standardeinstellung)
2- Aufwandspauschale überschritten
Bei Ausprägung „2“ wird erst nach Überschreiten der Aufwandspauschale (€ 3.226,68 im Halbjahr) rückwirkend Kommst/DB/DZ berechnet und die Vormonate aufgerollt.

Parameter 5 = BV-Beitrag bei Freie DN
1- erhöht Kommst/DB/DZ- Bgml (Standardeinstellung)
2- erhöht nicht Kommst/DB/DZ- Bmgl
Bei Ausprägung „2“ wird die Bemessungsgrundlage von Kommst/DB/DZ nicht um den Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse erhöht.

Hinweis: Damit diese Änderungen rückwirkend mit 1.1.2010 gerechnet werden, muss unbedingt eine Scheinaufrollung durchgeführt werden.
(Diese erfolgt über das Programm LV068 „Bruttoerfassung“ mit der Funktion „F9“ im Feld Person unter der Auswahl 7 „Scheinaufrollung“.)

Die Verwaltung der Parametereinstellungen für Programm LV317 erfolgt über das Programm LV040 (Firmen-Stammverwaltung).
Klientenspezifische Einstellung: Programmpunkt 1, Schirm 4, Feld 4
Globale Einstellung: Programmpunkt 7, Schirm 1, Feld 7