Re:Re: Firmenauto – Vorteil für den Arbeitgeber

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#71977
Roland
Teilnehmer

Servus Harry!

Da muss ich leider passen.
Natürlich lässt sich durch Kostenbeiträge des AN der SB „verkürzen“, aber das ist ein Wahrheit ein Nachteil für den Arbeitnehmer.

Die einzige „klasse G’schicht“ ist die Möglichkeit, den Sachbezug sv-rechtlich um einen fiktiven Fahrtkostenersatz zu verkürzen, das weißt du (denke ich) aber ohnehin.

LG