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1. Oktober 2010 um 22:44 Uhr
#71977
Teilnehmer
Servus Harry!
Da muss ich leider passen.
Natürlich lässt sich durch Kostenbeiträge des AN der SB „verkürzen“, aber das ist ein Wahrheit ein Nachteil für den Arbeitnehmer.
Die einzige „klasse G’schicht“ ist die Möglichkeit, den Sachbezug sv-rechtlich um einen fiktiven Fahrtkostenersatz zu verkürzen, das weißt du (denke ich) aber ohnehin.
LG
