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20. Oktober 2011 um 0:11 Uhr
#72965
Roland
Teilnehmer
Hallo Sina!
Das ist leider ungeklärt.
Die Finanzämter geben uns allerdings die Information, dass wird das FAE (weiterhin) steuerfrei abrechnen dürfen, somit geht man glaube ich auch kein allzu großes Risiko ein, es so zu machen.
Persönlich bin ich eher der Ansicht, dass es sich beim FAE um einen Grundlohn für die Arbeitsleistung am Feiertag handelt und somit eigentlich pflichtig wäre.
LG