Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Einvernehmliche im Krankenstand › Re:Re: Einvernehmliche im Krankenstand
23. September 2008 um 10:25 Uhr
#69653
andrea78
Teilnehmer
Hallo Baumi!
Ja, einvernehmliche Auflösung ist während Krankenstand möglich.
Nein, es wird kein Krankenentgelt über das Ende der Beschäftigung hinaus vom Dienstgeber bezahlt.
Der Dienstnehmer kann aber danach kein Geld vom AMS beziehen solange er sich im Krankenstand befindet. Der Dienstgeber hat eine Arbeits- und Entgeltbestätigung f. Krankengeld an die GKK zu übermitteln und der Dienstnehmer ist für die Zeit seinen Krankenstand über die GKK versichert und erhält von dieser das Krankengeld bezahlt.
Lg
Andrea