Re:Re: DRINGEND!! Beginn Mutterschutz – Abrechnung

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#72170
Roland
Teilnehmer

Hallo Nina!

Na, das macht ja gleich Freude (so ungefähr wie: Springe ins eiskalte Wasser!)
Spaß beiseite: So schwer ist es nicht – du machst Folgendes:

Die AN hat während der Schutzfrist keinen Anspruch auf UZ und WR, somit kannst du den zuviel bezahlten Teil des UZ auf die WR anrechnen(sogenannte „Rückverrechnung“).

Du ermittelst die aliquote WR wie folgt:
Bruttogehalt (oder Lohn) : 365 x 330

Den bereits ausbezahlten UZ kannst du wie folgt kürzen:
Bruttogehalt (oder Lohn) : 365 x 35

Ob du jetzt den UZ aufrollst oder direkt die WR kürzt, ist mE reine Geschmacksache. Die GKK hätte lieber eine Aufrollung.

Alles klar?

LG