Re:Re: Dienstverträge Fortbildung

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#71196
Martin
Teilnehmer

Hallo mika!

Zu neuen Dienstverträgen kann man Dienstnehmer nicht zwingen.
Falls sich die DN weigern, werden sie gekündigt, oder der DG bleibt bei den alten Verträgen.

Fortbildung in der Urlaubszeit…. ;))) – nur freiwillig!
Ich kenne auch eine Kanzlei, welche Vereinbarungen über Ausbildungskostenrückerstattung u.ä. vereinbaren möchte… Seither gehen die Dienstnehmer nur selten zu Fortbildungsveranstaltungen, da sie nicht wissen, ob sie nicht in den nächsten 5 Jahen selbst kündigen. – Somit sinkt das Wissen, und die Qualität leidet. Ob wegen fehlerhafter Beratung schon Klienten abgesprungen sind…. ?
So kann ein berechtigtes Ziel der Geschäftsführung (Rückerstattung bei DN-Kündigung) zum Nachteil für die Kanzlei werden.