Re:Re: Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung

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#71390
ingridB
Teilnehmer

Der Arbeitnehmer müsste auf jeden Fall dem Übertritt zugestimmt haben bzw. müssen beide Vertragspartner zustimmen.
(Man hätte sich ja auch um die Ansprüche aus den Zeiten davor kümmern müssen.)

Zusätzliches Problem an der Sache wäre ja, dass die Beiträge niemals bezahlt oder gemeldet wurden und auch am L16 hätte es vermerkt werden müssen.

LG
Ingrid