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2. Februar 2011 um 15:08 Uhr
#72431
Teilnehmer
Danke für die Antworten! Die Rücksprache mit einem Konkursexperten hat ergeben, dass grundsätzlich der Anspruch bis 31.8. besteht, aber vorerst nur 3 Monate abgerechnet werden sollten. Dieser Zeitraum steht jedenfalls zu, in der restlichen Zeit hat der Lehrling nur Anspruch auf bedingten Schadenersatz.
lg Sylvia