Re:Re: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate

Startseite Foren Dienstreise Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate Re:Re: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate

#71224
Roland
Teilnehmer

Hallo Ulrike!

Fürwahr hat man’s als PersonalverrechnerIn manchmal wirklich schwer!
MAßgeblich für meine Meinung ist RZ 721 LSt-RL, 2. Beispiel, dort heißt es:

Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer ist/war zu folgenden Zeiten am selben Einsatzort (Dienstreise nach
dem 2. Tatbestand) tätig:
17.09.2005 – 21.10.2005 (unbeachtlich, weil danach 6 Monate Unterbrechung)
12.11.2006 – 17.12.2006 36 Tage
13.04.2007 – 29.06.2007 78 Tage
11.10.2007 – 15.12.2007 66 Tage
06.02.2008 – 19.04.2008
Von den Tagesgeldern für die letzte Dienstreise können Tagesgelder nur mehr für 3
Tage nicht steuerbar ausbezahlt werden, weil im 24 Monate umfassende
Beobachtungszeitraum bereits 180 Tagesdiäten nicht steuerbar ausbezahlt wurden.

Vor allem der letzte Satz hat es mir angetan: „… weil im 24 MONATE UMFASSENDE BEOBACHTUNGSZEITRAUM bereits 180 Tagesdiäten NICHT STEUERBAR ausbezahlt wurden“.

Für mich bedeutet das in deinem Beispiel, dass du sehr wohl wieder ein paar Tage nicht steuerbar bezahlen kannst, so wie du vermutet hast.
Aber das ist halt wirklich eine Interpretationssache.

LG