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27. Dezember 2005 um 9:42 Uhr
#66193
Anonymous
Teilnehmer
Warum soll ein DN, der an einem Feiertag arbeitet einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen? Zeitausgleich oder Entgelt ja.
Ein Fenstertag sollte wie ein normaler Arbeitstag zu entlohnen sein.
LG
Martin