Re:Re: Ausdruck Pendlerrechner

Startseite Foren Laufender Bezug Ausdruck Pendlerrechner Re:Re: Ausdruck Pendlerrechner

#73896
rkraft
Teilnehmer

Es handelt sich beim Pendlerrechner-Ausdruck (L34 EDV) um eine Arbeitnehmer-Erklärung, die vom Arbeitnehmer unterschrieben werden und dem Arbeitgeber prinzipiell im Original vorgelegt werden muss. Dies insbesondere aus Sicherheitsgründen, um Manipulationen oder (Ver)Fälschungen des Pendlerrechner-Ergebnisses durch den Arbeitnehmer beim Einscannen, Faxen etc besser vermeiden zu können.
Werden dem Arbeitgeber (zB aus Gründen administrativer Vereinfachung) nur eingescannte Versionen übermittelt, kann dies für den Arbeitgeber daher ein Haftungsrisiko vor allem bei einer Lohnabgabenprüfung (GPLA) mit sich bringen. Der GPLA-Prüfer könnte nämlich darauf bestehen, die Originale vorgelegt zu bekommen. Falls der Arbeitgeber keine Originale vorweisen kann (zB Arbeitnehmer hat das Original nicht mehr; ausgetretener Arbeitnehmer ist nicht erreichbar oä), besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber für daraus resultierende Lohnsteuer-Nachzahlungen infolge einer GPLA in Anspruch genommen wird.

Rainer Kraft
Informationen und wertvolle Downloads zur Personalverrechnung:
http://www.arbeitsrecht-kraft.at
http://www.facebook.com/magrainerkraft