Ausdruck Pendlerrechner

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  • #65814
    MAKO
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen,

    viele meiner Klienten senden mir den unterschriebenen Pendlerrechner-Ausdruck eingescannt per E-Mail. Das Original hatte ich bis dato nicht per Post zusätzlich abverlangt. Ist dies ausreichend oder muss das Original per Post bzw. persönlich (je nach Klient) nachgereicht werden? Wie seht ihr das?

    Danke!

    LG, Manu

    #73896
    rkraft
    Teilnehmer

    Es handelt sich beim Pendlerrechner-Ausdruck (L34 EDV) um eine Arbeitnehmer-Erklärung, die vom Arbeitnehmer unterschrieben werden und dem Arbeitgeber prinzipiell im Original vorgelegt werden muss. Dies insbesondere aus Sicherheitsgründen, um Manipulationen oder (Ver)Fälschungen des Pendlerrechner-Ergebnisses durch den Arbeitnehmer beim Einscannen, Faxen etc besser vermeiden zu können.
    Werden dem Arbeitgeber (zB aus Gründen administrativer Vereinfachung) nur eingescannte Versionen übermittelt, kann dies für den Arbeitgeber daher ein Haftungsrisiko vor allem bei einer Lohnabgabenprüfung (GPLA) mit sich bringen. Der GPLA-Prüfer könnte nämlich darauf bestehen, die Originale vorgelegt zu bekommen. Falls der Arbeitgeber keine Originale vorweisen kann (zB Arbeitnehmer hat das Original nicht mehr; ausgetretener Arbeitnehmer ist nicht erreichbar oä), besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber für daraus resultierende Lohnsteuer-Nachzahlungen infolge einer GPLA in Anspruch genommen wird.

    Rainer Kraft
    Informationen und wertvolle Downloads zur Personalverrechnung:
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

    #73897
    MAKO
    Teilnehmer

    Lieber Herr Mag. Kraft,

    ich danke Ihnen für die Hilfestellung.

    LG

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