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10. April 2008 um 21:46 Uhr
#69161
Teilnehmer
Hallo Angie!
Ich kann mich Hubert nur anschließen.
Zusätzlich gebe ich zu bedenken, dass die Vereinbarung einer 2monatigen Probezeit rechtlich nicht zulässig ist; es daher möglich ist (wenn das DV vor Ende des 2. Monats gelöst wurde), dass auch der 2. Monat voll bezahlt werden muss.
LG