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1. März 2012 um 8:56 Uhr
#73169
Teilnehmer
Hallo Peter!
Von der Ferne schwierig zu beurteilen.
Es kommt auf das Vertragsverhältnis an – wurde dieser Jemand auf Basis Dienstvertrag, freier DV oder Werkvertrag beschäftigt?
Sollte es tatsächlich eine (steuerliche) „Selbständigentätigkeit“ sein, dann würden die 730,– gelten.
LG