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1. Oktober 2014 um 8:20 Uhr
#73930
Martin
Teilnehmer
Servus,
da hier „alle Dienstnehmer = die ganze Organisationseinheit“ auf den neuen Dienstgeber wechselt,
sehe ich einen Übernahme mit allen Rechten und Pflichten laut AVRAG.
D.h. Abfertigung alt bleibt weiter unter Anrechnung der Dienstzeiten für Abf, Url, Krank.
Achtung: Bei zwei paralell Dienstverhältnissen muss der DN eine Veranlagung mit wahrscheinlich Nachzahlung LSt durchführen.