Änderung Dienstvertrag / Gehalt

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  • #65837
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ich bin momentan mit einem etwas komplexeren Fall beschäftigt und würde eure geschätzte Hilfe benötigen:

    Folgend möchte ich euch die Darstellungen des Falles beschreiben:
    Ein Mitarbeitern (Hausarbeiterin) ist bei unserer Wohnungsgenossenschaft angestellt und betreuet 4 Wohnhäuser (Reinigungsarbeiten). Sie bekommt für jedes Wohnhaus einen eigenen Lohn, dies ergibt aber in Summe Ihr Gesamtbrutto. Eines dieser Objekte ist ein Mietkaufobjekt und begründet mit 01.01.2015 Wohnungseigentum. Dies bedeutet, dass dieses Objekt wie eine selbstständige Firma zu behandeln ist, somit muss der Lohnanteil für dieses Objekt separat abgerechnet werden. Über die Mitarbeitern gibt es noch folgendes zu sagen: Sie hat Ihr Dienstverhältnis zum 01.01.2001 begonnen und unterliegt somit der Abfertigung alt.

    Nun meine Fragen zum oa. Fall:

    1.) Muss das Dienstverhältnis mit diesem Objekt einvernehmlich gelöst werden?
    – Wenn ja, besteht dann auch Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung alt für dieses Objekt?
    2.) Wenn ein neues Dienstverhältnis begründet wird, muss der „Naturalmonat“ bei der Abfertigung neu eingehalten werden?
    3.) Muss mit der neuen Firma (Eigentümergemeinschaft) ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen werden?
    4.) Können Vordienstzeiten für den Urlaubsanspruch angerechnet werden?
    oder beginnen die Anspruch Krank und Urlaub wieder bei null.

    Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon im Vorhinein!

    LG Rene

    #73930
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    da hier „alle Dienstnehmer = die ganze Organisationseinheit“ auf den neuen Dienstgeber wechselt,
    sehe ich einen Übernahme mit allen Rechten und Pflichten laut AVRAG.
    D.h. Abfertigung alt bleibt weiter unter Anrechnung der Dienstzeiten für Abf, Url, Krank.
    Achtung: Bei zwei paralell Dienstverhältnissen muss der DN eine Veranlagung mit wahrscheinlich Nachzahlung LSt durchführen.

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