Re:Re: Abfertigungsanspruch

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Ulli
Mitglied

Hallo Roland!

EVL bedeutet „Einverständliche Lösung“, auf der Abmeldung wurde beim Punkt Sonstige Abmeldegründe notiert: Urlaub in der Türkei.
Weshalb hier immer eine Abmeldung gemacht wurde (wenn weniger wie ein Monat Unterbrechnung) weiss ich nicht, da ich zu dieser Zeit noch nicht hier gearbeitet habe.

Was mir aufgefallen ist:
Die Unterbrechnung vom 27.11.1993 – 27.02.1994 war doch etwas länger (94 Tage). Ich glaub, ich hab mal was davon gehört, dass eine Unterbrechnung nicht länger wie 90 oder 100 Tage betragen darf, wenn diese Frist überschritten wird, dann werden die Vordienstzeiten nicht angerechnet… kann mich hier aber auch irren! Schriftlich wurde nie was vereinbart…

Der Mitarbeiter ist immer wieder für ein paar Wochen im Krankenstand und wartet glaub auf die Kündigung – wir möchten hier so wenig Abfertigung wie möglich bezahlen… 😉

Danke für deine Hilfe!
Ulli