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7. Mai 2010 um 15:41 Uhr
#71616
Gerhartl
Teilnehmer
Ich würds auch machen, wie von der GKK vorgeschlagen. Konkludenter vorzeitiger Austritt wird in diesem Fall nicht in Betracht kommen, da der Arbeitnehmer wahrscheinlich darauf vertrauen konnte, dass er krank ist (also nicht unberechtigt vom Dienst fernbleiben wollte).