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21. Oktober 2010 um 23:45 Uhr
#72038
Teilnehmer
Liebe Gaby!
Da muss ich jetzt sofort nachhaken:
Du hast ja keinen KV, somit ist es absolut unmöglich, dass nur ein halber Tag gearbeitet werden muss (bedenke: der 24. und 31.12. sind keine Feiertage auf Grund des ARG!).
Somit hast du, wenn die DN an beiden Tagen zu Hause bleiben, 2 VOLLE Urlaubstage abzuziehen (in deinem Fall halt dann 6 Stunden, weil du in Std. abrechnest).
Diese „gängige Praxis“ mit den halben Urlaubstagen besteht nur dann, wenn der KV für den 24. und 31. Dezember eine „Spezialregelung“ vorsieht (wie z.B. im Handel).
LG
