Re:Mindestangaben auf der Abrechnung lt. EStG

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#68579
Roland
Teilnehmer

Hallo Chris!

§ 78/(5) EStG:
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
— Bruttobezüge gemäß § 25,
— Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und Z 5,
— Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und 5,
— Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,
— die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,
— Lohnsteuer.

Schöne Grüße