Re:Martin

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#66416
Anonymous
Teilnehmer

Liebe Mariette!
Im § 15 EStG findest Du die Regelungen bezüglich Sachbezüge.
“ Benützen Arbeitnehmer abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Kfz, so ist bei Berechnung des Sachbezug vom Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge auszugehen.“
Schönes Wochenende
Martin