Re:KV Güterbeförderung

#66452
ulrike
Mitglied

Der KV für Güterbeförderung sieht nur eine Kollektivvertragserhöhung vor und keine Istlohnerhöhung!!!
Wenn der Stundenlohn über dem neuen KV Lohn liegt, braucht keine Erhöhung im Jänner gemacht werden.!!!

Liebe Elisabeth!
Es gibt einige KV´s wo keine Ist-Lohnerhöhungen und Aufrechterhaltung der Überzahlungen ( wie z.B. der Handel) vorzunehmen sind!
Wie auch beim KV für WT, wenn überkolletkivvertaglich bezahlt wird, dann bekomme ich jahrelang keine Gehaltserhöhung bis die Überzahlung „aufgesaugt“ ist. Da muß man leider selber immer zum Chef um eine Gehaltserhöhung.

L.G.