Re:freiw. Abfertigung

#66590
Martin
Teilnehmer

Liebe Anna!

Diese Möglichkeit ist natürlich am günstigsten.
Pass nur auf, das die Berechnungsgrundlage für die Überstunden Prämie etc. nicht einem Prüfer in die Hände fallen. Sonst gibt´s eine saftige Nachzahlung.
Denn es heißt nicht umsonst FREWILLIGE Abfertigung…
Weiters hat Deine Dienstnehmerin Anspruch auf die nicht bezahlten Überstunden Prämie etc. Da könnte es Dir passieren, daß sie die freiwillige Abfertigung einstreicht und nachher die Ü-Stunden zusätzlich nachfordert.
Schau Dir hierzu das Thema „Lohnbefriedigungserklärung“ an.

Grüsse Martin