Re:Elternteilzet

Startseite Foren Laufender Bezug Karenz/Teilzeit Re:Elternteilzet

#68202
Martin
Teilnehmer

Hallo Apellator!

Das ist ein umfangreiches Thema. Ich möchte deshalb einige wichtige Fragmente hervorheben:

Anspruchsvoraussetzungen:
Dienstnehmer mind. 3 Jahre im Betrieb mit mind. 20 Dienstnehmern.
Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes,
Teilzeitbeschäftigung für mind. 3 Monate,
ist schriftlich bis 8 Wochen nach Geburt des Kindes bekannt zu geben,

Grundlage hierfür ist das Väterkarenzgesetz.
Wenn Du spezielle Detailfragen hast, kann ich gerne darauf eingehen, – das Gesamtthema mit allen Wenn´s und Abers ist für eine pauschale Antwort zu viel.