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5. Mai 2007 um 21:30 Uhr
#68202
Teilnehmer
Hallo Apellator!
Das ist ein umfangreiches Thema. Ich möchte deshalb einige wichtige Fragmente hervorheben:
Anspruchsvoraussetzungen:
Dienstnehmer mind. 3 Jahre im Betrieb mit mind. 20 Dienstnehmern.
Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes,
Teilzeitbeschäftigung für mind. 3 Monate,
ist schriftlich bis 8 Wochen nach Geburt des Kindes bekannt zu geben,
Grundlage hierfür ist das Väterkarenzgesetz.
Wenn Du spezielle Detailfragen hast, kann ich gerne darauf eingehen, – das Gesamtthema mit allen Wenn´s und Abers ist für eine pauschale Antwort zu viel.