Karenz/Teilzeit

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren von Martin aktualisiert.
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  • #63237
    APPELLATOR
    Teilnehmer

    Hallo, kann mir jemand folgende Fragen beanworten:

    Elternteilzeit? männliche Dienstnehmer möchte die Karenzteilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen.

    Frage: welche Rechtsansprüche gibt es? Voraussetzung? Dauer?

    Vielen Dank im voraus

    #68202
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Apellator!

    Das ist ein umfangreiches Thema. Ich möchte deshalb einige wichtige Fragmente hervorheben:

    Anspruchsvoraussetzungen:
    Dienstnehmer mind. 3 Jahre im Betrieb mit mind. 20 Dienstnehmern.
    Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes,
    Teilzeitbeschäftigung für mind. 3 Monate,
    ist schriftlich bis 8 Wochen nach Geburt des Kindes bekannt zu geben,

    Grundlage hierfür ist das Väterkarenzgesetz.
    Wenn Du spezielle Detailfragen hast, kann ich gerne darauf eingehen, – das Gesamtthema mit allen Wenn´s und Abers ist für eine pauschale Antwort zu viel.

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