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7. Februar 2007 um 23:27 Uhr
#67947
Martin
Teilnehmer
Hallo Toni!
Da ich den/die Dienstverträge nicht kenne, sehe ich es als zwei Dienstverhältnisse.:
Zweites Dienstverhältnis während der Karenzzeit.
Danach lebt das „erste“ Dienstverhältnis wieder auf und der Schutz der Elternteilzeit 4/7 Jahre beginnt. (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Beim „ersten“ Dienstverhältnis die Zeiten für Dienstzeitabhängige Ansprüche kontrollieren.
Andere Variante:
Das geringfügige Dienstverhältnis ist bereits ein Elternteilzeit-Dienstverhältnis, bei welchem nach zwei Jahren die Arbeitszeit hinauf gesetzt wird.
Wie gesagt: Es ist alles eine Sache der Vereinbarung.
Wenn es aber wie Du schreibst: „während der Karenz“ ist, ist wohl das „erste“ Dienstverhältnis karenziert und ein „zweites“ geringfügiges Dienstverhältnis besteht. Demnach erste Variante.