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25. Mai 2007 um 19:56 Uhr
#68273
Teilnehmer
Liebe Iris!
Ende des Entgelts ist nun erreicht, die Beschäftigung weiter aufrecht.
Schau in den KV ob Du die Sonderzahlungen UZ, WR weiter auch für „Nichtleistungszeiten“ zahlen mußt.
Urlaubsanspruch wächst weiter.
Im Extremfall ist Dein Dienstnehmer 25 Jahre krank und erhält Jubiläumsgeld! 😆
Ich würde das Dienstverhältnis beenden und bei Genesung wieder einstellen.
Aufpassen ob Abfertigungsanspruch fällig wird, oder erst nach der Wiedereinstellung.
Wie das mit „Pensionsvorschuß“ funktioniert – ??? Das hatte ich bisher noch nicht.