Re:Ausbildungskostenrückersatz / KV der Wirtschaftstreuhänder

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#66620
Martin
Teilnehmer

Servus ss5243!

Es ist wahrscheinlich der KV der Wirtschaftstreuhänder, den Du ansprichst.

Die Besserstellung im Kollektivvertrag, darf durch den Dienstvertrag nicht aufgehoben werden. Eine Einzelvereinbarung ist zwingend notwendig, und zwar mit folgender Begründung:
Der Dienstnehmer besucht Kurse, welche zum Teil in seinem, teilweise im Interesse des Dienstgebers sind. Wenn der Dienstnehmer nicht seine schriftliche Zustimmung zur Teilnahme und an einer Rückerstattungsvereinbarung gibt, kann bei Dienstverhältnisende nicht bestimmt werden, welche Kurse der Dienstnehmer „gewollt hat“ und zu welchen Kursen er „geschickt“ worden ist.

Dazu hat es auch ein Gerichtsurteil gegeben. Ein Streit zwischen einem Buchhalter und seinem (Steuerberater) Dienstgeber. Ist in zweiter Instanz zugunsten des Dienstnehmers entschieden worden. (Ich glaube im Jahr 2001?)