Re:Anwort

#66653
Gust
Teilnehmer

Hallo Martin!

Danke für die Bestätigung auch meiner Meinung.
Die angelbliche Steuerfreiheit steht in folgender Literatur unserer Kanzlei:

Der Steuerzahler § – Praktische Lohnverrechnung 2005
Möglicherweise wohl ein Druckfehler.

Mit lieben Grüßen

Gustl