Startseite › Foren › Krankenstand › Wechsel vom Lehrling zum Arbeiter › Antwort auf: Wechsel vom Lehrling zum Arbeiter
9. Oktober 2017 um 14:18 Uhr
#74378
the brain
Mitglied
Hallo Ingrid,
ja das ist so.
Als Lehrling unterlag er dem Ausbildungsgesetz
Als Arbeiter nun dem EFZG Gesetz.
Mit Beginn Arbeiter hat er „neuen“ Anspruch.
Und wenn ihr die Arbeiter nach Kalenderjahr betrachtet, spielt das hier keine Rolle.
Es ist dieser Fall wie ein (Neu)Eintritt zu betrachten.
lg
hubert k.