Antwort auf: Bez. Ausfallzeit – Wohnungswechsel

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#69010
birgit
Teilnehmer

Hallo Martin !

Besten Dank für Deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass du eher 2 volle Arbeitstage als bezahlte Ausfallzeit nehmen würdest, als diese zu aliquotieren?

Der Urlaub wird bei diesen Mitarbeitern bei einem Anspruch von 5 Wochen auf 15 Urlaubstage heruntergebrochen (ergeben dann auch 5 Wochen). Der Anspruch für Krankenstand rechnet sich nach Kalendertagen.

Danke und
lg
birgit