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13. Februar 2008 um 7:34 Uhr
#69010
Teilnehmer
Hallo Martin !
Besten Dank für Deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass du eher 2 volle Arbeitstage als bezahlte Ausfallzeit nehmen würdest, als diese zu aliquotieren?
Der Urlaub wird bei diesen Mitarbeitern bei einem Anspruch von 5 Wochen auf 15 Urlaubstage heruntergebrochen (ergeben dann auch 5 Wochen). Der Anspruch für Krankenstand rechnet sich nach Kalendertagen.
Danke und
lg
birgit