Antwort auf: § 68 (2)

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#68580
Roland
Teilnehmer

Hallo Chris!

Da hat es ja dein Postig ziemlich „durcheinandergewirbelt“.
Aber du hast Recht: Die 5 freien ÜZ stehen für jedes Dienstverhältnis gesondert zu.

Siehe dazu RZ 1147 aus den LSt-RL.

Schöne Grüße