Startseite › Foren › Laufender Bezug › § 68 (2) › Antwort auf: § 68 (2)
13. September 2007 um 22:46 Uhr
#68580
Teilnehmer
Hallo Chris!
Da hat es ja dein Postig ziemlich „durcheinandergewirbelt“.
Aber du hast Recht: Die 5 freien ÜZ stehen für jedes Dienstverhältnis gesondert zu.
Siehe dazu RZ 1147 aus den LSt-RL.
Schöne Grüße