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2. August 2007 um 16:00 Uhr
#68450
svnu
Mitglied
fällt unter denselben „Gummiparagraphen“ („kürzere“ Arbeitsverhinderungen) wie auch Pflegestunden, Arzt- und Amtsbesuche und die 2. Pflegefreistellungswoche.
Krankstunden, ganz normal…der Rest normale Arbeitsstunden.