Antwort auf: DN arbeitet 2 Stunden und ist anschließend krank

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#68450
svnu
Mitglied

fällt unter denselben „Gummiparagraphen“ („kürzere“ Arbeitsverhinderungen) wie auch Pflegestunden, Arzt- und Amtsbesuche und die 2. Pflegefreistellungswoche.
Krankstunden, ganz normal…der Rest normale Arbeitsstunden.