Antwort auf: Drittschuldnerklage

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#68150
gerhardw
Teilnehmer

vielen Dank Martin…
eine Frage drängt sich dann aber noch auf: was ist wenn der
DN vor Begleichung der Restschuld das DV auflöst?/aufgelöst wird. Kann ich dann die Restschuld
wie einen Vorschuß bei der Endabrechnung in Abzug bringen?
Und wo steht das, daß ich den Betrag dann nach Begleichung der Forderung
bei ihm abziehen kann?

Mit bestem Dank im Voraus… 😉