Antwort auf: KV Gastgewerbe – Wartepflicht ?

Startseite Foren Sonderzahlung KV Gastgewerbe – Wartepflicht ? Antwort auf: KV Gastgewerbe – Wartepflicht ?

#67669

Liebe Ulrike!

Es kann zwar durchaus sein, dass sich durch die von Ihnen geschilderte Problematik ein Sechstelüberhang ergibt.

Allerdings sind ja die Sonderzahlungen nach dem KV im Gastgewerbe nach oben beschränkt und sehr häufig die Istlöhne höher, sodass dieses Problem ev. gar nicht eintritt.

Es ist für einen Lohnverrechner ungewöhnliche, wenn er eine Sonderzahlung, die das Jahr 2006 betrifft, dann erst 2007 ausbezahlt.

Ich habe hier in meiner Praxis Rücksprache mit den Gastwirten gehalten und einige hatten nichts dagegen, die Zahlung per 31. 12. des laufenden Jahres vorzuziehen, auch auf die Gefahr hin, dass der Arbeitnehmer frühzeitig ausscheidet.

Bei den anderen habe ich dann schlicht die Abrechnung im nächsten Jahr gemacht und dabei den Freibetrag (€ 620,–) gleich mal angeknabbert.

Machen Sie sich da mal keine allzu großen Gedanken. Ist zwar außergewöhnlich, passt aber so.

W. Kurzböck