Antwort auf: Zivildienst-nach Ende kein Dienstantritt vom DN mehr

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#67457
brigit28
Teilnehmer

Nein ein unberechtigter vorzeitiger Austritt ist es nicht, oder??!
Habe an GKK eine Abmeldung mit Ende Beschäftigungsverh. per 30/09/06 geschickt, und Kündigung DN angegeben, wobei ich weiß nicht ob das richtig ist mit Kündigung DN. UB und WR habe ich ihm bevor er zum Zivildienst kam abgerechnet und UEL gibts laut DG keine!