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29. August 2006 um 7:51 Uhr
#67281
Teilnehmer
Guten Morgen Dani,
ich hatte erst 2x so einen Fall. Aber in beiden Fällen wurde mir von der SGKK empfohlen, einfach die Dienstnehmerin nach dem Mutterschutz (14.09.2006) wieder anzumelden, dann die Urlaubstage abzurechnen und dann wieder eine Abmeldung durchzuführen. Dies habe ich aber nie über ELDA gemacht, sondern händische Meldungen, welche ich der betreffenden Person bei der SGKK gefaxt habe, da dies irgendwie gesondert bei denen einzugeben ist. Mein letzter solcher Fall ist aber sicher schon 2 Jahre her, vielleicht funktioniert das ja jetzt schon viel einfacher?!?
Liebe Grüße
Andrea