Antwort auf: steuerfrei im Ausland – Deutschland

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#67119
svnu
Mitglied

nochmal zu betonen: Kalenderjahr;

sehe das auch so- eine rückwirkende Besteuerung ist sehr wahrscheinlich, aber eben von seiten der Dt. Behörde-wann soll diese Montage enden?

Ich hatte mal das umgekehrte Problem: ein DN WOLLTE in Ö besteuert werden, es war aber überhaupt nicht klar, ob er die 183-Tage-Regelung überschreiten würde; von Seiten der Finanz meinte man, ihnen wärs egal (!) ob wir grunds. hier abführen, die Dt. würden sowieso eine Bestätigung verlangen (hääää!?) Der DN war dann dankbarerweise insges. über 250 Tage in Österreich beschäftigt (ich habe hier die LV für ihn in der Betriebsstätte gemacht-da ich nicht mehr dort bin, weiss ich auch überhaupt nicht, ob er eigentlich je einen Nachweis über die in D abgeführten SV-Beiträge gebracht hat…. mir kanns eh wurscht sein, ich bin nicht die Finanzbehörde…
aber die AW war schon cool!(Quasi “ na soll er halt mal zahlen, dann schaun wir weiter….“)