Antwort auf: "Verlängerung" Karenzurlaub nach MSchG

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#66996
Chris
Teilnehmer

Hallo,
also wenn ich jetzt nicht einen Knopf in meinem Kopf habe würde ich sagen sie hat 3 Monate Kündigungsfrist. Die erste Karenz wird bis zum Höchstausmaß von 10 Monaten auf die Kündigungsfrist angerechnet. 😮

Außerdem würde ich sagen, daß sie nach den Daten nicht die Maximaldauer von 2 Jahren bis 12.03.06 in Anspruch genommen hat. Dh sie befindet sich noch in Karenz und hat momentan ihre Karenz verlängert. Ich würde dies noch als Kündigungsschutz ansehen……..

LG
Chris