Antwort auf: "Verlängerung" Karenzurlaub nach MSchG

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#66993
lydia54
Teilnehmer

Ich hätte da auch noch eine Frage dazu.

Wenn die Mitarbeiterin bereits verlängert hat, (die Karenz war vom 6.6.2005 bis 12. 03. 2006) dann kann sie ab 13. April gekündigt werden.

Sie hat am 16.10.2000 bei uns angefangen und lt. Metaller-KV eine Kündigungsfrist bei über 2 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate, und über 5 Jahre 3 Monate.

Meiner Meinung nach hat sie 2 Monate Kündigungsfrist, aber bin mir nicht ganz sicher. Sie hat bis 12.09. verlängert, kann ich die Kündigung jetzt jederzeit aussprechen?

Bitte um Antwort,

lg
Lydia