Antwort auf: Ersatzruhetag

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Eva
Teilnehmer

Ja, die technische Handhabung solcher Foren ist nicht immer einfach. Ich lande auch gelegentlich in Bereichen, wo ich eigentlich gar nicht hinwollte… 😀

Die Vorfrage, ob regelmäßig geleistete Überstunden in die Sonderzahlungen eingerechnet werden müssen oder nicht, lässt sich nur anhand des jeweiligen Kollektivvertrages beurteilen. Die Einbeziehung ist nämlich nicht selbstverständlich, da in manchen Branchen-Kollektivverträgen durchaus auch ein engerer Begriff (zB „Lohn“, „Gehalt“) als Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen verwendet wird, und dann gehören Überstunden nicht automatisch hinein.

Abgesehen von dieser Vorfrage ist aber davon auszugehen, dass im Regelfall nur in Geld ausbezahlte Überstunden einzubeziehen sind, nicht hingegen solche, die in Zeitausgleich konsumiert wurden (denn in letzterem Fall hat sich ja das regelmäßige Entgelt durch die Überstundenleistung nicht erhöht, sondern es erfolgte einfach eine Verschiebung der Arbeitszeit).

Schöne Grüße,
Eva