Antwort auf: Überstundengrundlage

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#66558
ulrike
Mitglied

Zur INfo!

Bei einem Austritt und Auszahlung von UEL werden die Lst-Tage nicht auf 30 verlängert sondern Austrittsdatum = Lst-Tage!!

Gilt seit 1.01.2006!!!!

LG
Ulrike