Antwort auf: Geschäftsführer

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Eve
Teilnehmer

Hallo Harald!

Bezüglich der Lohn- bzw. Einkommensteuer bin ich mir nicht ganz sicher.
Was jedenfalls fehlt, ist die SV, DB, DZ und Kommunalsteuer vom Sachbezugswert. Ich würde den Sachbezug daher gleich über die Personalverrechnung abrechnen, denn dann zahlt er seine Steuer gleich monatlich vom Sachbezugswert und den DB, DZ, Kommst. und SV hat man auch gleich dabei. Das ist die sichere Variante für den Fall einer Prüfung.
Liebe Grüße,
Eve