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17. Januar 2006 um 14:06 Uhr
#66475
Elisabeth
Teilnehmer
Der Sonntag ist – wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit den Sonntag nicht berührt – vor dem Feiertag zu reihen.
Also: ÜST-Grundlohn (Teiler!) + 100%iger Zuschlag.
Bitte den KV in Hinblick auf Sonntagsarbeit überprüfen.
Achtung wenn am Sonntag gearbeitet wird – Wochenendruhe wird unterbrochen!.
LG Elisabeth