Auslandsdienstreise

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  • #64601
    Michaell
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Bei uns im Unternehmen sind Auslandsdienstreisen eher selten, daher bin ich da nicht wirklich sattelfest.
    In letzter Zeit hab ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt.

    In der Fachliteratur wird folgendes Beispiel angeführt.

    Beginn DR: Montag 16 Uhr
    Grenzübertritt: Montag 18 Uhr
    Grenzübertritt bei Rückreise: Dienstag 18 Uhr
    Ende der DR: Dienstag 20 Uhr

    Lösung:
    Abrechnung nach der Kalendertags-Regelung:
    Für die Auslandsreisezeit stehen 18/12 der vollen Tagesgebühr des entsprechenden Auslandsreisesatzes zu. Es kann kein steuer- und sv-beitragsfreies Inlandstagesgeld zur Auszahlung gelangen.

    Nun zu meiner Frage:
    Warum kommt kein Inlandstagesgeld zu Auszahlung? Wie gesagt, erfolgt die Berrechnung nach der Kalendertags-Regelung.
    Wäre sehr froh wenn mir das jemand erklären könnte.

    Vielen Dank
    Michaell

    #71188
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Michaell!

    Das Bsp. ist mE nicht korrekt gelöst.
    Am Montag müssten, wenn die KT-Regelung sowohl für das In- als auch das Ausland gilt, 2/12 Inlandstaggelder steuer- und sv-frei abgerechnet werden können.
    Wo hast du das Bsp. her?

    Begründung:
    Mo. 16 – 24 Uhr = 8 Stunden, daher gesamt 8/12 möglich, davon 6/12 (ab 18 Uhr) im Ausland, Rest 2/12 im Inland.
    Di. 0 – 20 Uhr = 20 Stunden, daher gesamt 12/12 möglich, davon 12/12 (bis 18 Uhr) im Ausland, Rest 0 im Inland.

    Alles klar?

    LG

    #71189
    Michaell
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Ja, alles klar und vielen Dank.
    Ich bin auf die selbe Lösung gekommen, nur in der Fachliteratur war die Lösung eben anders.
    Wäre das Beispiel richtig gewesen, hätte ich ein paar Auslandsdienstreisen falsch abgerechnet. -.-
    Quelle: Der Steuerzahler, Praktische Lohnverrechnung 2009, Seite 119

    Nochmals vielen Dank und ein paar besinnliche Festtage.
    Lg
    Michael

    #71192
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Michael!

    Na, dann ist ja alles klar.

    Auch noch schöne Feiertage.

    LG

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