Gebührenpflicht durch Erfüllung der Nebenleistung aus der Zessionsurkunde im Inland
Im vorliegenden Fall hatte das BFG zu prüfen, ob die bloße Mitteilung einer im Ausland errichteten Zessionsurkunde an den österreichischen Zessus eine die Gebührenpflicht auslösende Beurkundung darstellt. Eine Revision wurde zwar zugelassen, aber nicht eingebracht. Ein Beitrag von Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger.