Gesonderte Bestrafung bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tages- bzw Wochenarbeitszeit
Jüngst hat das LVwG Tirol – unter Hinweis auf VwGH 28. 10. 1993, 91/19/0134 – bestätigt, dass die in der Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit gelegene Gesetzesübertretung nicht in der Verletzung der Grenze der erlaubten Wochenarbeitszeit aufgeht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.