WEGZUG | Verschärfung bei der Wegzusbesteuerung
Auf Basis eines Ende April 2026 veröffentlichten Begutachtungsentwurfs plant die Bundesregierung die Einführung einer Nachweispflicht im Zusammenhang mit nicht festgesetzter Wegzugssteuer. Die Novelle könnte zu einer jährlichen Meldeverpflichtung für künftige Nichtfestsetzungen an die österreichische Finanzverwaltung führen, mit drastischen Konsequenzen, falls der Meldeverpflichtung nicht nachgekommen wird. Für Altfälle ist eine einmalige Meldung bis 31. Dezember 2026 vorgesehen.

