Keine Haftung für und keine „öffentliche Wiedergabe“ von User-Inhalten durch YouTube
Nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des OGH zu 4 Ob 132/21x fällt der Betrieb einer Videoplattform in den Anwendungsbereich des Haftungsprivilegs für Host-Provider, sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seiner Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.